
In den Anforderungen des QS-Systems ist auch der Zukauf von Betriebsmitteln und Waren geregelt, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln stehen. Das gilt auch für den Einkauf von Tieren für die Aufzucht oder die Mast bzw. deren Vermarktung. In diesem Blogbeitrag beantworten wir deshalb die Frage: „In welchen Fällen darf ein QS-Betrieb Tiere von einem Nicht-QS-Betrieb kaufen?“
Grundsätzlich gilt: Nur Tiere aus QS-zertifizierten Betrieben dürfen als QS-Tiere im QS-System vermarktet werden. Aber: Beim Bezug von Tieren gibt es teilweise tierartspezifische Besonderheiten.
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