
Viele Landwirte fragen uns, wann ein Notstromaggregat auf Betrieben mit Tierhaltung vorgeschrieben ist. Wie so oft hängt die Entscheidung vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Stromausfälle dürfen die Versorgung der Tiere nicht gefährden. Wenn die Versorgung während eines Stromausfalls jedoch auch auf einem anderen Weg gewährleistet werden kann, kann auf ein Notstromaggregat verzichtet werden.
Gesetzliche Regelung bei Stromausfällen
Stromausfälle sind zum Glück relativ selten, aber sie kommen vor, z. B. bei schweren Gewittern, Sturmschäden oder gelegentlich auch bei Arbeiten
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