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Bei Überschwemmungen richtig handeln

3. Dezember 2013
(Quelle: QS-Infobrief)
(Quelle: QS-Infobrief)

Extreme Hochwasserereignisse vom Frühjahr trafen vor allem den Süden und Osten Deutschlands in einer kaum vorstellbaren Weise. In diesem Beitrag erläutert Joachim Ziegler vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinpfalz, Konsequenzen und Handlungsoptionen.

Was früher in alten Kulturen wie z. B. am unteren Nil als Segen für Menschheit und Natur durch Anlandung fruchtbarer Erde, anaerober Bodendesinfektion und Salzauswaschung in ariden Gebieten galt, stellt heutzutage ein beinahe unkalkulierbares Risiko für Produzenten von Obst und Gemüse dar. Das Wasser ist längst weg, der Schlamm in Häusern und Betriebsflächen weggeräumt. Was bleibt ist die Unsicherheit eines dauerhaften Schadstoffeintrages aus Industrie und Siedlungsgebieten oder von mikrobiologischen Kontaminanten aus Klärwerken etc.

Persistente Bodenbelastungen selten

Die Erfahrung aus zurückliegenden Hochwasserereignissen zeigt allerdings, dass es tatsächlich nur in sehr seltenen Fällen zu persistenten Bodenbelastungen kam. Infrage kommen hier vor allem Schwermetalleinträge und Verschmutzung durch Mineralölkohlenwasserstoffe aus leckgeschlagenen Tanks. Geringfügige Ölverschmutzungen sind durch mikrobiellen Abbau nach geraumer Zeit nicht mehr nachzuweisen, vor allem, wenn nach Wiederbefahrbarkeit der Flächen eine intensive Bodenlockerung und –durchmischung erfolgte. Auch bei hygienisch bedenklichen Mikroorganismen (z. B. Salmonella, enteroaggregative E. coli) sinkt das Kontaminationsrisiko nach mehrmonatiger Wartezeit (> 6 Monate) bis zur Wiederbestellung deutlich. Schwermetalle hingegen bauen sich durch Bearbeitungsmaßnahmen nicht ab. Diese Art der Kontamination ist jedoch in der Regel sehr selten. Eine gründliche Kalkung und deutliche pH-Wert-Erhöhung über den Neutralwert kann die Immobilität (Festlegung) der Schwermetalle allerdings fördern.

Bei Bedarf Bodenanalysen beauftragen

Nur in einem begründeten Verdachtsfall macht es Sinn, kostenaufwändige chemische Bodenanalysen in Auftrag zu geben. Hierbei sind die Vorsorgewerte für Metalle (Cadmium, Blei, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel und Zink) und organische Stoffe (z. B. Polychlorierte Biphenyle, abgekürzt PCB, Benzo(a)pyren und Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe, abgekürzt PAK) sowie die Anwendungsvorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes (www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbodschv/gesamt.pdf) für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanzen verbindlich anzuwenden. Bei überfluteten, oberflächennahen Brunnen ist eine Kontamination ebenfalls in Betracht zu ziehen und durch Beregnungswasseranalysen auszuschließen.

Tipps für die Praxis Boden, Pflanzenbau, Überschwemmung

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