Aktuell häufen sich bei uns die Anfragen zur Gruppenhaltung von Sauen. Die Kolleginnen und Kollegen haben deshalb die wichtigsten Fragen für unseren Blog zusammengestellt und darauf geantwortet.
Was hat sich gesetzlich geändert mit Blick auf die Sauenhaltung?
Seitdem 1. Januar 2013 müssen laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung alle Sauen in dem Zeitraum von vier Wochen nach der Besamung bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in Gruppen gehalten werden. Die Übergangsfrist für Altbauten, die vor dem 4. August 2006 in Betrieb waren, ist ausgelaufen. Zuvor galt diese Regelung nur für Neu- und Umbauten, die nach dem Stichtag genehmigt wurden. Ausnahme: Sauen oder Jungsauen, die krank oder verletzt oder ggfs. Gruppen unverträglich sind, können einzeln gehalten werden. Sie müssen sich in der Einzelbucht jedoch jederzeit ungehindert umdrehen können.
Sind die gesetzlichen Anforderungen zur Sauenhaltung auch in den QS-Anforderungen berücksichtigt?
Die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind neben zahlreichen anderen gesetzlichen Vorgaben bereits seit Jahren auch Bestandteil des QS Leitfadens Landwirtschaft Schweinehaltung. Jeder QS-Systempartner ist verpflichtet, alle Anforderungen des Leitfadens jederzeit einzuhalten. Das gilt deshalb auch für die Gruppenhaltung von Sauen.
Was passiert, wenn die Anforderungen zur Sauenhaltung (noch) nicht umgesetzt sind?
Alle Anforderungen werden regelmäßig in den QS-Audits überprüft. Betriebe, die bei einer QS-Überprüfung die gesetzlich festgelegten Tierschutzanforderungen in der Gruppenhaltung von Sauen nicht erfüllen, erhalten eine K.O.-Bewertung. Sie sind somit für Lieferungen im QS-System gesperrt. Die Landwirte erhalten erst dann wieder eine Zulassung im QS-System, wenn die Tierschutzanforderungen erfüllt werden.
Neben den im QS-System stattfinden Audits wird auch von behördlicher Seite auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Tierschutzanforderungen geachtet, so dass Eigenkontrolle der Wirtschaft und staatliche Kontrolle hier Hand in Hand gehen.
Gelten die Anforderungen zur Sauenhaltung auch für ausländische Systempartner?
Alle Systempartner im In- und Ausland müssen diese Anforderungen einhalten. Da die Gruppenhaltung von Sauen in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt, achtet QS deshalb darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben in gleicher Weise auch in den ausländischen Betrieben eingehalten werden.
In Deutschland hat das QS-System eine nahezu flächendeckende Durchdringung in der Schweinehaltung: etwa 95 % aller Sauenhaltenden Betriebe sind im QS-System und werden regelmäßig durch unabhängige Zertifizierungsstellen überprüft.
Darüber hinaus hat QS Vereinbarungen mit verschiedenen ausländischen Qualitätssicherungssystemen getroffen, etwa in Dänemark, Belgien und den Niederlanden. Wichtiger Teil der Vereinbarungen sind die Haltungsvorgaben für Schweine, so dass auch hier sichergestellt wird, dass die Gruppenhaltung von Sauen umgesetzt wird.
Worauf muss der Landwirt bei Gestaltung der Buchten für die Gruppenhaltung von Sauen konkret achten?
Fress-Liegebuchten für die Gruppenhaltung müssen so beschaffen sein, dass die Tiere die Zugangsvorrichtung zu den Buchten selbst betätigen und die Buchten jederzeit aufsuchen und verlassen können. Bei einseitiger Buchtenanordnung muss die Gangbreite hinter den Fress-Liegebuchten mindestens 1,60 m oder bei beidseitiger Buchtenanordnung 2,0 m betragen.
Bei Gruppenhaltung muss jede Seite der Bucht mindestens 2,80 m, bei Gruppen mit weniger als sechs Schweinen mindestens 2,40 m lang sein.
Weitere Fragen beantworten wir gerne. Nutzen Sie dazu das Kommentarfeld oder wenden Sie sich direkt an die QS-Geschäftsstelle.