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Antibiotikamonitoring – Antworten auf Fragen

11. Juni 2012

Für das Mitteilungsblatt der praktizierenden Tierärzte bpt-info (Ausgabe 06/2012) haben wir einige Fragen zum QS-Antibiotikamonitoring beantwortet. Da die Antworten nicht nur Tierärzte interessieren dürften, sondern auch viele unserer Systempartner, veröffentlichen einen Auszug des Beitrags mit freundlicher Genehmigung des bpt hier im Blog:

Frage: Brauchen wir das QS-Antibiotikamonitoring, wenn eine staatliche Antibiotika-Datenbank geschaffen wird?

QS: Die Wirtschaft hat in den QS-Fachbeiratssitzungen Mitte Mai bekräftigt, nicht auf die Einrichtung einer staatlichen Datenbank zu warten und die bereits eingerichtete Antibiotikadatenbank im QS-System weiter zu nutzen. Ob und wann eine staatliche Datenbank kommt, ist zurzeit nicht absehbar. Der Bund will mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes die Möglichkeit des Aufbaus einer staatlichen Datenbank schaffen. Wirtschaft und Verwaltung verfolgen unterschiedliche Zielstellungen. Die Wirtschaft hat sich darauf verständigt, mit der zentralen Zusammenführung aller Daten einen sachgerechten Überblick über den Antibiotikaeinsatz zu ermöglichen und in Betrieben, die häufiger oder mehr Antibiotika einsetzen, eine Beratung auszulösen. So kann über eine Optimierung der Haltungsbedingungen, des Hygiene- oder Gesundheitsmanagements eine Verbesserung der Tiergesundheit und damit eine Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes erreicht werden. Die staatliche Datenbank soll nach unserer Einschätzung genutzt werden, um die amtliche Überwachung effektiver zu machen und eine einfachere arzneimittelrechtliche Bewertung der Antibiotikaverschreibungen zu ermöglichen.

Frage: Die Eingabe der Antibiotikaverordnungen der Tierärzte in die Datenbank sagt ja noch nichts zum tatsächlichen Verbrauch aus. Wird QS sicherstellen, dass es eine Überprüfung zwischen Verordnung und tatsächlicher Anwendung gibt?

QS: Der Tierhalter hat die Antibiotikaanwendung nach der Verschreibung und den Anweisungen des Tierarztes vorzunehmen. Weicht er davon ab, muss der Tierarzt darüber informiert sein. Schon heute wird in den QS-Audits die Vollständigkeit und Plausibilität der Dokumentation zu Arzneimittelverschreibung und –anwendung in den landwirtschaftlichen Betrieben geprüft. Ist die Dokumentation nicht vollständig oder nicht korrekt, kann der Landwirt das Audit nicht bestehen und verliert die Lieferberechtigung ins QS-System.

Frage: Bereits für den 1. September 2012 ist die Datenerfassung für den Bereich Mastschweine geplant. Wann konkret wird mit den Arbeiten für den Leitfaden Mastschweine begonnen und wie erfolgt die Einbindung der Tierärzteschaft?

QS: Der QS-Fachbeirat hat in seiner Sitzung im Mai die Grundanforderungen für ein Antibiotikamonitoring bei Mastschweinen verabschiedet. Sie orientieren sich grundsätzlich an der Vorgehensweise bei Geflügel. Die detaillierten Anforderungen für das Antibiotikamonitoring bei Mastschweinen werden kurzfristig erarbeitet. Vertreter aus der Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierärzteschaft werden mit der Erarbeitung der Anforderungen befasst sein. Zum 1. Juli soll der Leitfaden Antibiotikamonitoring Mastschweine veröffentlicht werden.

Frage: Gibt es eine Verbindung zwischen dem QS-Betreuungsvertrag und dem Antibiotikamonitoring?

QS: Der Betreuungsvertrag wird zwischen Landwirt und Hoftierarzt geschlossen. Es ist aber nicht vorgesehen, dass ausschließlich der Hoftierarzt, mit dem der Betreuungsvertrag geschlossen wurde, Antibiotika verschreiben darf. Die Praxis zeigt, dass in besonderen Fällen ein zweiter Tierarzt zu Rate gezogen wird. Dieser kann natürlich auch Antibiotika verschreiben und die Verschreibung in die Antibiotika-Datenbank eingeben. Wichtig ist, dass jeder von allen Verschreibungen weiß und nicht nebeneinander her therapiert wird. Deshalb sind die Antibiotikaverschreibungen in der Datenbank auch für beide Tierärzte anonymisiert einsehbar.

Frage: Ist eine Einbindung der Überwachungsbehörden in das QS-Antibiotikamonitoring vorgesehen?

QS: In den letzten Wochen wurden zahlreiche Gespräche mit den Vertretern der Verwaltung in Bund, Ländern und teilweise auch in den Landkreisen geführt. Ebenso haben Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte stattgefunden. Wir haben uns offen über die Umsetzung des Antibiotikamonitorings ausgetauscht. Hier ging es natürlich auch um die Möglichkeit des Austauschs von Daten oder Auswertungen zum Antibiotikamonitoring. Fakt ist, dass Landwirt und Tierarzt Eigentümer der Daten zum Antibiotikamonitoring sind. Eine Weitergabe von betriebsspezifischen Daten oder Zugang zu Daten in der Antibiotika-Datenbank kann nur mit deren Zustimmung erfolgen. Wir werden weiterhin den offenen Austausch mit den Vertretern der Behörden führen und sind für einheitliche praxisgerechte Lösungen zur Nutzung der Daten offen.

Frage: Wie und durch wen erfolgt die Auswertung der eingespeisten Daten? Wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

QS: Zum Thema Auswertungen von Daten sind wir dabei, uns mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Tierärzteschaft intensiv zu beraten. Bis Ende August wird ein diskussionsfähiger Vorschlag vorliegen und in die QS-Gremien eingebracht. Für erste Auswertungen müssen natürlich erst einmal ausreichend Daten in der Datenbank vorliegen. Das wird für Hähnchen und Pekingentenmastbetriebe auf Grund der kurzen Mastdauer und der dadurch häufigeren Mastdurchgänge eher möglich sein als für Puten- oder Schweinemastbetriebe. Für Hähnchen und Pekingenten werden wir auf jeden Fall Ende des Jahres erste Auswertungen vornehmen können.

Weitere Antworten geben wir gerne – auch hier im Blog. Nutzen Sie dazu einfach die Kommentarfunktion.

Aus dem QS-System Antibiotikamonitoring, Tierärzte, Tiergesundheit

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