
Die bisher übliche und gesetzlich zugelassene Praxis der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel steht seit einiger Zeit im Fokus. Deshalb haben die Kollegen einige Hintergrundinformationen zusammengestellt, die das Thema Ferkelkastration näher beleuchten:
Experten sind sich sicher, dass die Kastration, die wegen der befürchteten Geruchsabweichungen bei Jungeberfleisch durchgeführt wird, auf absehbare Zeit auslaufen wird. Auch die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel drängen auf einen Ausstieg.
Die Spitzenverbände der deutschen Land- und Fleischwirtschaft sowie des Lebensmitteleinzelhandels haben bereits im September 2008 die Initiative ergriffen und mit der „Düsseldorfer Erklärung“ den Ausstieg eingeläutet. Gemeinsam wurde vereinbart, so bald wie möglich und unter Ausschluss jeglicher Risiken für die Verbraucher und die Tiere vollständig auf die Kastration von Ferkeln zu verzichten.
Aktuell laufen zahlreiche Forschungsvorhaben in unterschiedlichen Forschungseinrichtungen, die zum guten Teil auch von der Wirtschaft angestoßen und finanziert sind (Beispiel). Mit Hochdruck wird an Lösungen gearbeitet. Es hat innerhalb der letzten Jahre konkrete Fortschritte gegeben, nicht zuletzt weil vielfach eine enge Verzahnung der wissenschaftlichen Projekte gelungen ist. Die Jungebermast eröffnet dabei nach Einschätzung der meisten Experten den besten Weg zu einem flächendeckenden, dauerhaften Ausstieg. Die bisherigen Ergebnisse stimmen optimistisch, weitergehende Forschungen insbesondere zur breiten Praxisumsetzung sind aber notwendig.
Bei der Suche nach praxistauglichen Alternativen zur Ferkelkastration übernimmt QS eine wichtige Funktion. In der QS-Koordinierungsplattform „Verzicht auf Ferkelkastration“ beraten Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammen mit Vertretern aus Tierschutz, Tierärzteschaft und des Bundesministeriums über Forschungsvorhaben und Lösungsansätze.
Zudem beteiligt sich QS am grenzübergreifenden Austausch mit Wissenschaftlern sowie an Abstimmungsgesprächen auf EU-Ebene. Es wird ein konzertiertes, miteinander abgestimmtes Vorgehen angestrebt, das auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und Marktverzerrungen zwischen den Ländern vermeidet. Bis 2018 soll in den beteiligten EU-Staaten freiwillig auf die chirurgische Kastration ohne Betäubung verzichtet werden.
Bis zur Umsetzung der Jungebermast oder geeigneter Alternativen, sind alle Ferkelerzeuger im QS-System zum Einsatz von Schmerzmitteln bei der Ferkelkastration verpflichtet. Bereits seit drei Jahren hat sich QS hier auf ein entscheidendes Kriterium oberhalb der gesetzlichen Vorgaben festgelegt: Bei der Ferkelkastration müssen geeignete Schmerzmittel eingesetzt werden. Wer sich daran nicht hält, wird bei den Audits mit K.O. bewertet und verliert seine Lieferberechtigung für das QS-System.