Skip to content

QS-Blog

Wissenswertes und Interessantes

QS-Blog

Auditoren auf der Schulbank – Ein Fallbeispiel

2
28. November 2011

Die Mitarbeiter der unabhängigen Zertifizierungsstellen, die QS-Audits durchführen, sind verpflichtet, jährlich an Schulungen teilzunehmen. In diesen diskutieren sie gemeinsam mit anderen Auditoren anhand von Beispielen aus der Praxis, wie in Einzelfällen vorzugehen ist. Die Aufgabe für die Auditoren besteht darin, zu beschreiben, wie sie zu einem Urteil kommen und welche Aspekte sie in ihre Bewertung einfließen lassen.

Das folgende Beispiel illustriert einen solchen Fall:

“Ein Schweinemaststall liegt alleinstehend am Rand einer Ortschaft. Nach Angaben des Betriebsleiters umfasst der Stall 750 Plätze. Die Anlage ist rundherum mit losem Strauchwerk in einem Abstand von ca. 30 m von der Stallhülle bewachsen. Etwa 200 m hinter dem Stall beginnt ein größeres Waldstück.

Als Zufahrt zur Anlage dient ein ausgebauter Feldweg. Um mit einem Fahrzeug auf das Grundstück zu gelangen, muss ein Schlagbalken geöffnet werden. Die Stalltüren sind abgeschlossen. Futtermittel werden in Hochsilos gelagert und per Futterschnecke in den Stall befördert.”

Mit diesem Beispiel werden die Auditoren konkret gefragt, wie sie die Situation unter dem Aspekt „Hygiene/Biosicherheit“ bewerten. Dabei steht der Schutz der Tiere vor Krankheiten und Seuchen im Vordergrund.

Was grundsätzlich zu beachten ist: Die dafür geltenden Anforderungen stehen in der Schweinehaltungshygieneverordnung (Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen – SchHaltHygV) und im QS-Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung. Da durch den Kontakt mit Wildtieren Krankheiten auf den Bestand übertragen werden können, schreibt die SchHaltHygV vor, dass Futter und Einstreu vor Wildschweinen zu schützen sind (s. Anlage 2 der SchHaltHygV zu § 3 Abs. 2). Für Schweinebetriebe mit mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätzen gelten außerdem spezielle Hygieneanforderungen, zum Beispiel auch dass Schweinehaltungen dieser Größe eingefriedet sein müssen, und dass das Befahren oder das Betreten des Geländes nur durch verschließbare Tore möglich sein darf.

Im oben beschrieben Fall fehlt eine geeignete Einfriedung jedoch. Als einzige Absperrungen dienen der Schlagbalken und das Strauchwerk. Damit lässt sich jedoch nicht ausreichend ausschließen, dass Wildschweine aus dem nahe gelegenen Wald nicht auch auf dem Gelände der Mastanlage, an den Silos, an den Gebäuden und der Verladerampe nach Futter suchen würden.

Grundsätzlich muss in diesem Fall ein Zaun oder eine Mauer nachgerüstet werden. Dazu wird eine entsprechende Korrekturmaßnahme zwischen Landwirt und QS-Auditor vereinbart. Lediglich in begründeten Einzelfällen kann die zuständige Behörde auch eine andere Betriebseinfriedung zulassen. Eine solche Ausnahme muss bei einem Audit dann schriftlich vorgelegt werden.

Aber Wildschweine sind nicht das einzige Problem für die Hygiene/Biosicherheit. Hinsichtlich der Futterlagerung ist noch zu prüfen, ob der Platz um die Silos sauber ist. Futterreste könnten z. B. Mäuse und Ratten anlocken. Bekanntlich steigt auch durch Schadnager das Risiko, dass Krankheiten auf Mastschweine übertragen werden können. Ein Schädlingsmonitoring ist deshalb einzurichten. Falls sich aus dem Monitoring Hinweise auf einen Schädlingsbefall ergeben, müssen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Soviel dazu. Um es jedoch nochmal deutlich zu machen, das hier beschriebene Beispiel stellt nur einen Aspekt der Kontrollaufgaben eines Auditors dar. Das Audit auf den Betrieben ist wesentlich umfassender. Schließlich muss nachgeprüft werden, ob alle QS-Kriterien eingehalten werden. In diesem Rahmen muss jeder Betrieb individuell beurteilt werden. Dazu gehört u. a. auch, die Tiere, die Ställe, das Betriebsgelände und die Dokumentationen anzusehen.

QS-Wissen Auditorenschulung, Biosícherheit, Hygiene

2 comments on “Auditoren auf der Schulbank – Ein Fallbeispiel”

  1. Ilmar sagt:
    4. Dezember 2011 um 01:34 Uhr

    Das Facebook Like Button Plugin waere toll. Oder habe ich es nicht gesehen?

    Antworten
    1. Christian H. Meyer sagt:
      5. Dezember 2011 um 11:20 Uhr

      Stimmt, das FB-Like-Button-Plugin verwenden wir (noch) nicht. “Empfehlen” ist aber möglich (s. oben rechts)!

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

CAPTCHA
Refresh

*

QS Qualität und Sicherheit GmbH

Idealist by NewMediaThemes